Datenschutzaufnahmen
Oftmals herrscht große Unsicherheit darüber, ob ein Datenschutzbeauftragter überhaupt ernannt werden muss und in welchem Umfang ein Institut verpflichtet ist, Datenschutzaktivitäten durchzuführen. Hierzu berät Sie die GDB in einer Datenschutzaufnahme und vermittelt Ihnen Empfehlungen für ein zielführendes Vorgehen.
Vorgehen bei einer Datenschutzaufnahme
Im Rahmen eines in der Regel einmalig stattfindenden Workshops treffen wir mit Ihnen gemeinsam eine Einschätzung darüber, in welchem Umfang ihr Haus den Datenschutz beachten sollte. Wir geben Ihnen auch eine Expertise, welche Aufwände hierfür zu veranschlagen wären. Im Zuge dieses Termins klären wir zudem die Frage, ob auf der Basis der erhobenen Sachverhalte die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist.
Über die geführten Gespräche erhalten Sie einen Ergebnisvermerk.