Softwarezertifizierung
Um Ihre Softwareprodukte in einem umkämpften und sensiblen Marktumfeld zu platzieren, kann unter anderem der Nachweis über die Sicherheit des Produkts entscheidend sein. Mit den Softwarezertifikaten der GDB kommunizieren Sie nachweislich, dass Ihre Anwendungssoftware qualifiziert geprüft und gemäß der Standards als sicher eingestuft ist. Dadurch kommen Sie in den Genuss dieses für viele wichtigen Kaufarguments und erhöhen zugleich das Vertrauen in Ihre Software.
Softwarekäufer suchen Sicherheitsnachweise
Der Einsatz von Software ist heute obligatorisch und wird immer komplexer. Dass Käufer bei der Anschaffung von Software bereits im Vorfeld über die Sicherheitsqualität der zukünftigen Investition informiert werden wollen, steht außer Frage.
Somit wird auch die Prüfung zum Nachweis des Sicherheitsstandards der eingesetzten Softwareprodukte immer umfangreicher und anspruchsvoller. "Software-Bescheinigungen", wie sie die GDB erstellt, stellen hier sowohl für Softwarehersteller wie auch -käufer ein wesentliches Qualitätsmerkmal für Anwendungssoftware dar.
Prüfungsstandard 880 (IDW PS 880)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. hat deshalb den Prüfungsstandard 880 (IDW PS 880) herausgegeben. Hierbei wird vor allem geprüft, ob die Software alle relevanten Anforderungen des späteren Aufgabengebiets zuverlässig und vollständig abdeckt. Die GDB überprüft Ihre Anwendungssoftware gemäß dieses Standards auf Herz und Nieren, hilft Ihnen, alle Hürden der Normvorgaben zu nehmen und stellt Ihnen am Ende die Softwarebescheinigung aus.
Unser Vorgehen
Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie bei der Erfüllung der Anforderungen zur Erteilung einer Softwarebescheinigung.
Bestandsaufnahme
Softwaresicherheit, Berechtigungskonzept
Ordnungsmäßigkeit, gesetzliche Anforderungen, GoB-relevante Funktionen, insbesondere Durchlaufen eines Testprogramms z. B. zu Erfassungskontrollen, Fehlerkorrektur, Beleg-, Journal- und Kontenfunktionen, Systemausgaben, Exportschnittstellen, Archivierung
Hochverfügbarkeit, Backup, Disaster Recovery
Softwareentwicklung, Wartung
Prüfung der Software-Dokumentation
Erstellung des Prüfungsberichts, Ausstellung der Software-Bescheinigung.